Alle Übergangsfristen für Kassen oder Warenwirtschaftssysteme mit Barfunktion sind abgelaufen.
Der "Stempel" der TSE auf dem maschinell erstellten Barbeleg und die Datenspeicherung gemäß DSFinV-K ist zwingend erforderlich, ansonsten kann es extrem teuer werden. Verantwortlich für die Kasse sind Inhaberinnen/Inhaber bzw. Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer als ordentliche Kaufleute. Die Steuerberatung ist nur dann verantwortlich, wenn diese den ausdrücklichen Auftrag zur Begleitung und Prüfung der innerbetrieblichen Kassenführung hat. Unwissenheit schützt nicht vor Strafen und Steuerschätzung.
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