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Systemwechsel / Betriebsaufgabe / Betriebsprüfung BP

Monat/Jahr: 1/2021
Zielsystem: vKasse4 und Umsteiger
DatenArt: PDF
DownloadStatus: nur Kunden

 

Betriebsprüfung / Systemwechsel / Betriebsaufgabe
Die Aufbewahrungspflicht für die Finanzverwaltung besteht i.R. für 10 Jahre
( verantwortlich ist der Steuerpflichtige)

Aus Erfahrungen lernen: Kunden, die von einem anderen System zu uns wechselten, standen bei einer BP plötzlich vor enormen Nachzahlungen weil Daten zur Prüfung fehlten. Das soll und darf nicht sein. Achten Sie duchgehend auf die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen.
Sicherung der prüfungsrelevanten Daten!

Bei einer digitalen Betriebsprüfung erhält der Prüfer ein Zugriffsrecht auf die Daten des Steuerpflichtigen. Dabei gibt es

  • Z1: Unmittelbarer Datenzugriff
  • Z2: Mittelbarer Datenzugriff
  • Z3: Datenträgerüberlassung

Die Prüfung Z1 und Z2 ist nur möglich wenn das alte IT-System noch betriebsfähig ist. Bei einem Wechsel von vKASSE 1 oder VLHS zur aktuellen vKASSE 4 installieren wir daher für unsere Kunden das alte System im "Hintergrund". 

Bei einer Betriebsaufgabe oder Systemwechsel sollten Sie zumindest die Daten für eine Prüfung nach Z3 verfügbar halten.

  • Das Problem, welche Art(en) des Zugriffs der Prüfer wählt, bleibt ihm überlassen – der Steuerpflichtige muss daher auf alle drei Fälle vorbereitet sein.
  • Konsultieren Sie in jedem Fall Ihre Steuerberaterin / Ihren Steuerberater.

In der PDF finden Sie weiter Hinweise und Hilfen für diese Fälle.
 Download nur für Kunden.