Sicherlich haben Sie der Presse entnommen, dass laut Referentenentwurf seitens des BMF erneut in Zukunft Änderungen der Bestimmungen zur Kasse geplant sind. Diese sollen stufenweise 2028 und 2029 in Kraft treten. Dabei besteht die Gefahr, dass viele Anwender in Handel und Handwerk erneut eine neue Kasse anschaffen oder im günstigsten Falle Updates oder Zusatzhardware erwerben müssen.
Wir werden für unsere Kunden möglichst eine Lösung per Update anbieten und falls es beim Zwang zur Übermittlung der digitalen Belege kommt hier nach einem praktikablen Weg mit preisgünstigen Kosten suchen.
Kernpunkte des Entwurfs:
- Der Anspruch des Kunden auf eine papierhafte Quittung nach § 368 BGB bleibt bestehen.
- Statt Bondruck muss für jeden Vorgang ein digitaler Beleg erstellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
- Dazu wird für diesen digitalen Beleg ein standardisierten Datenformat noch definiert und vorgeschrieben !
- Dieser digitale Beleg soll dem Kunden über einen mehrjährigen Zeitraum zur Verfügung stehen.
- Ab einem Gesamtumsatz (nicht Barumsatz) von 100.000 Euro soll die Nutzung eines Kassensystems verpflichtend werden.
Dazu empfielt der Entwurf eine Bereitstellung des digitalen Belegs per QR-Code, Download-Link, Near-Field-Communication (NFC) oder E-Mail.
- E-Mail wäre noch einfach, aber am Kassenplatz müßte bei jedem noch so kleinen Betrag die Mailadresse abgefragt und eingetippt werden.
Was sagt der Kunde? Datenschutz ? Aus unserer Sicht für Kunde und Personal unzumutbar. - Praktikabeler erscheint ein Link zu einem Download auf einem Server als QR-Code
da nicht alle Kassen über hochauflösende Kundendisplays verfügen, auf Bedienerbildschirm oder als Druck auf dem Bondrucker denkbar !? Wichtig hier auch: "mehrjähriger Zeitraum".
Eine zwingende Verpflichtung dem Kunden einen elektronischen Beleg zur Verfügung zu stellen verursacht viel Aufwand und laufende Kosten. Besonders kleinere Betriebe haben kaum eine Möglichkeit einen eigenen Internetserver als Zieladresse für diesen Lösungsansatz, QR-Codes zu verwalten und zu finanzieren. Das benötigt einen Dienstleister, der vermutlich nach Volumem die Preise von Grundgebühr bis hin zur Transaktionsgebühr diktieren kann und wird.
Da der Referentenentwurf "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts" des Bundesministeriums der Finanzen noch kein Gesetz ist, fordern wir daher:
- Ob wie bisher ein Papierbon oder ein elektronischer Beleg in einem standardisierten Datenformat dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, liegt im Ermessen des Betreibers des Kassensystems.
Damit können alle Kassen die den zur Zeit geltenden Bestimmungen entsprechen unverändert weiter betrieben werden. Bestandsschutz ! - Eine Kassenpflicht kann nicht nur an den Gesamtumsatz geknüpft werden.
Es muss klare und eindeutige Ausnahmeregelungen geknüpft am Bar/Kartenumsatz geben.
z.B. Handwerker, Ärzte oder freie Berufe, die generell offene Rechnungen mit einer Branchenlösung erstellen und nur im "Notfall" noch Bargeld nehmen.
Im Gespräch ist auch ein Zwang, neben Bargeld auch Kartenzahlung zu akzepieren. Da werden sich einige Anbieter die Hände reiben. Der normale Einzelhändler zahlt viel mehr Grundgebühr und Provisonen als seine Wettbewerber wie DECATHLON, ALDI REWE usw. Hier entsteht eine weitere Wettbewerbsverschiebung. Welche Zahlungarten von den Markteilnehmern akzepiert und genutzt werden, sollte ganz alleine eine Sache zwischen Kunde und Anbieter bleiben. Das muss der Markt und nicht die Bundesregierung entscheiden.
Einige am Verfahren beteiligen Lobbyverbände scheinen leider völlig andere Interessen zu haben. So empfahl ein Verbandsvertreter im Gespräch für kleine Händler einen Provider ohne Grundgebühr dafür mit horrender Betragsprovision. Unkar bei diversen Geräten auch die PIN-Sicherheit und Zulassung. Wir haben bereits unsere Mitgliedschaft im Kassenverband (DFKA) gekündigt, da dieser nicht die Interessen unser Kunden vertritt.
Helfen Sie mit, protestieren Sie bei Ihren örtlichen Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Die Adressen finden Sie unter: https://www.bundestag.de/abgeordnete. Im Anhang ein Link zu unserem Schreiben an einen unserer MdB als Anregung. Wir sind die Bürger und Wähler und unsere Meinung zählt!
Links:
Link zum Referentenentwurf des BMF
Unsere Schreiben an das BMF vom 24.08.2026
Schreiben an unsere Abgeortneten im Bundestag aus September
Anmerkungen zum Referentenantwurf an Abgeortnete