Die Sollversteuerung ist nach dem dem Umsatzsteuergesetz (UStG)
vorgeschrieben.
Die Istversteuerung ist nur eine mögliche Ausnahme auf Antrag.
Für das Buchen der Kasse empfehlen wir die Soll-Versteuerung,
da nur damit die Vielzahl der Möglichkeiten der vKASSE 4.0
steuerlich sicher nutzbar sind.
Die gilt auch wenn die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
genutzt wird.
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