Programm Support

EC-Lastschriften noch gefährlicher seit 25.5.2018

Zielsystem: Alle
DatenArt: keine

Vorsicht bei einfachen EC-Lastschriften
Wir empfehlen bei einfachen EC-Lastschriften (also keine PIN, keine Zahlungsgarantie) immer die vollständige Kundenadresse auf dem Beleg zu drucken.


Hintergrund: Bei einem unserer Kunden ist eine Lastschrift zurück gekommen. (Keine Deckung / Widerruf). Jetzt weigern sich die Banken auch bei bekannter IBAN (oder PAN) dem Händler die Kundenadresse Name/Anschrift zu nennen. Wir haben mit unserer Sparkasse, die bei dem Vorfall nicht beteiligt war, gesprochen. Danach wird die kontoführende (DSGVO-Datenschutz) Bank über Kundendaten ohne richterlichen Beschluss keine Auskünfte mehr erteilen. Als Service wird allenfalls der Kontoinhaber angeschrieben, er möge mit dem Händler zugunsten dessen die Lastschrift war, Kontakt aufnehmen. Tut der Schuldner das nicht, „Pech gehabt“.

Abhilfe, Verkauf per EC ohne PIN nur noch mit Kundenadresse. Bei vKASSE kann dann der Schuldner leicht über Betrag, Tag, und BuNR ermittelt werden.