Verfahrensdokumentation / Anwenderdokumentation für die Betriebsprüfung BP
Vorschlag und Anregung zu einer Innerbetrieblichen Dokumentation
Laut GoBD muss der Betrieb eine Verfahrensdokumentation und eine Anwenderdokumentation für sein eingesetztes Kassensystem oder Warenwirtschaftssystem bei Prüfungen durch die Finanzverwaltung jederzeit vorlegen können.
Wir haben eine Grunddokumentation für Sie als DokuVkasse4.PDF mit der Überschrift:
„Anleitung / Dokumentation zu vKASSE 4 für Betriebsprüfungen, Steuerbüros und Mitarbeiterunterweisung“ bereitgestellt.
Zusätzlich erhalten Sie hier die DokuAnwenderVorschlag.rtf als Anregung für die Erstellung Ihrer eigenen Anwenderdokumentation. Dieses Dokument kommt als RTF zu Ihnen und kann daher in jeder Textverarbeitung (LibreOffice, MS-Word etc.) bearbeitet werden.
Bitte entpacken Sie die ZIP-Datei und drucken die PDF für Ihre Unterlagen aus. Die RTF kann mit jeder Textverwaltung geöffnet und bearbeitet werden. Nach Anpassung auf Ihre betrieblichen Verhältniss, sollte auch diese ausgedruckt werden.
Bei entsprechender Anpassung kann die RTF vom Mitarbeiter unterschrieben als Nachweise der Mitarbeiterunterweisung genutzt werden. Bitte mit dem Steuerberater absprechen.
Handbuch, Doku und diesen Vorschlag finden Sie in der jeweils aktuellen Version auf www.velodata.de im Supportbereich zum Download.
- Wir bilden uns weiter, zu Ihrer Sicherheit.
Auszug Audicon Webinar 09.03.2022: „Dem Betriebsprüfer über die Schulter geschaut: Stolperfallen in der digitalen Betriebsprüfung sowie in Kassenprüfungen“
FRAGE: Wie wichtig ist die Verfahrensdokumentation in der Betriebsprüfung?
ANTWORT: Die Verfahrensdokumentation ist sehr wichtig, wenn steuerlich relevante Datenverarbeitungssysteme im Einsatz sind. Anhand der Dokumentationen lassen sich die Prozesse und Funktionen nachvollziehen und prüfen (Rzn. 151 –155 GoBD).
FRAGE: Muss diese Verfahrensdokumentation vomIT-Dienstleister erstellt werden oder ist hier der "Endkunde" in der Pflicht?
ANTWORT: In der Pflicht ist der Steuerpflichtige, und damit der Endkunde. Dieser erwartet heutzutage aber von seinem Dienstleister diese Vorleistung und Unterstützung. Daher halten wir (Audicon) es für Softwarehersteller für unbedingt ratsam, ihren Kunden eine Verfahrensdokumentation für Ihre Softwarelösung anzubieten. Verantwortlich ist jedoch stets der Steuerpflichtige