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Änderung KassenSichV zum Belegdruck - August 2021

ProgName: Bon und A4 Druck
Monat/Jahr: 05/2021
Zielsystem: vKASSE 4
DatenArt: PDF

Der QR-Code darf alternativ zu den in lesbarer Form ausgegebenen Daten aufgedruckt werden. Das spart Papier

Hintergrund
Gerade an dieser Verordnung wird sichtbar wie kompliziert die Abläufe sind. Wäre der damalige Geschäftsführer der VELODATA GmbH nicht selbst mehrfach bei den Anhörungen im Bundesfinanzministerium und später auch bei einigen Verhandlungen in Berlin dabei gewesen, hätten auch wir nur gestaunt.

Mitte 2016 war unter dem parl.Staatssekretär Dr. Meister (Minister Schäuble) bei den Entwürfen zu den Kassengesetzen die Devise „technologieoffen“ und einfach, daher sollte der Kontolltext der TSE von jedem Gerät ausgedruckt werden und ohne techn.Hilfen auch zu prüfen sein.

In 2017 erfolgten Anhörungen, federführend in der Entwicklung die Experten des BSI. Der Prüfausdruck wurde immer länger und komplexer. Die wenigen anwesenden Praktiker, so auch wir, waren für den QR-Code.  Einige Vertreter des großen Einzelhandels waren dagegegen, weil die Umrüstung der alten Kassendrucker zu teuer würde. Der Kompromiss Text oder QR-Code alternativ wurde schlicht vergessen.

September 2017 wird die endgültige KassenSichV als Gesetz mit allen Details zur TSE etc veranbschiedet. Leider ist sind nur lesbare Daten erlaubt. Der QR-Code wurde „vergessen“

März 2018 Im BMF untere Minister Scholz haben wir nun leider neue Ansprechpartner.

November 2019 am Rande einer DFKA-Tagung in Berlin wird auch durch die Vertreter der Länder klar, die fehlerfreie Eingabe der Textschlüssel durch die Betriebsprüfer vor Ort ist unmöglich. Da in dem Fall ein vermutlich Auslesen der TSE mit Stilllegung der laufenden Kassen erforderlich wird, mündlich an die anwesenden Kassenhersteller: bitte zusätzlich den QR-Code ausgeben.Die anwesenden Mitglieder der für Finanzen zuständigen Fraktionen versprechen eine Gesetzesänderung verweisen aber gleich auf die Abläufe. Entwurf im Ministerium, Lesungen im Bundestag und Bundesrat.

Mai 2021 die Änderung ist verabschiedet.

Der QR-Code darf alternativ zu den in lesbarer Form ausgegebenen Daten aufgedruckt werden.