40 Jahre Softwarehersteller und zuverlässiger Partner des Handels

Folgeseite

Im Zeitalter der beschleunigten Digitalisierung gibt es Zuschüsse oder Kredite für Investitionen in die Digitalisierung.
Die folgende Liste ist sicherlich nicht vollständig, suchen Sie daher bitte auch selbst (Google) nach weiteren Informationen.
 
Existenzgründer informieren sich unbedingt vor einer eventuellen ersten Gewerbeanmeldung, danach ist es oft zu spät !
Fragen Sie ihre zuständige Kammer IHK oder HK. 
Auch die Nachfrage bei der Hausbank kann nicht schaden, denken Sie aber daran, einige Banken verkaufen lieber Ihr eigenes Geld
 
Bayern:
Mit dem Digitalbonus Bayern im Bundesland Bayern erhalten kleine Unternehmen entweder günstige Kredite oder einen Zuschuss von 50%.

Baden-Württemberg
https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/digitalisierungspramie.html

Hessen:
https://www.digitalstrategie-hessen.de/digi-zuschuss

Thüringen:
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen

Brandenburg:
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-big/

Unbedingt auch mal hier nachsehen:
https://digitaleneuordnung.de/blog/foerdermittel-digitalisierung/

Bedingung ist fast immer, das die Auftragserteilung erst nach der Genehmigung des Antrags erfolgt.
Investionen in ERP (Warenwirtschaft) werden meist gefördert. Ist dabei dann die Kassenlösung in der Software enthalten wird dies nach bisherigen Erfahrungen akzeptiert.
Lesen Sie vor Antragsstellung die Bedingungen sorgfältig durch, oft kommte es auf die Wortwahl an.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns mit einem Link zum Förderprogramm Ihrer Wahl, damit wir gemeinsam die Kosten und Formulieung für die Antragsstellung überlegen können.

 
  • Die Cryptovision TSEv2 wurde am 15.05.2023 durch das BSI als zertifizierte Lösung frei gegeben. VELODATA Kunden erhalten einen kostenfreien Austausch.

  • Aktuell ist die AW-Liste 2023 mit Lastenrad der Verbände BIV, VDZ, VSF und ZIV. VELODATA Kunden mit Pflegevertrag erhalten einen kostenlosen Update.

  • Wir sind für Sie vom 21.6. bis 25.6.2023 in Frankfurt auf der Eurobike Halle 8.0 Stand K05. Die aktuelle AW-Liste kann als Druckversion kostenlos mit genommen werden.

  • Ab dem 8. Januar 2023 ist das durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vergebene Zertifikat für die hardwarebasierte TSE "D-Trust TSE Version 1.0" nicht mehr gültig. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine Übergangsregelung veröffentlicht. Demnach darf diese TSE unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. Juli 2023 weitergenutzt werden. Betroffene Kunden haben wir bereits per Mail mit BMF-Schreiben in der Anlage informiert. Wir werden Sie über den Austausch direkt per Mail auf dem laufenden halten. - Die Regelung wurde am 16.03.2023 erweitert und bis 31.07.2024 verlängert.

  • Hochwasser-Katastrophe 2021 In Stolberg City, Vicht und Zweifall ist der Ortskern nach fast einem Jahr immer noch in schlimmen Zustand. Unsere Gebäude (Büros) in der Tannenbergstraße waren nicht betroffen. Allerdings waren wir einige Tage ohne Strom. Auch Handynetze und Telefon waren weg.

  • Änderung der KassenSichV
    Seit dem 21.5.2021 kann der QR-Code auf Barbelegen alternativ zum Text ausgedruckt werden. Bei vKASSE4 kann vom Anwender unter System bei Kassen und DATEV-Einstellung in v011_03 eingestellt werden

  • Die digitale Betriebsprüfung nimmt Ende 2020 und 2021 offensichtlich zu.
    Oft fehlen nach einem Wechsel der Warenwirtschaft oder Kasse die vom Finanzamt angeforderten Daten. Mehr dazu in unserem Supportbereich.

  • Bei unseren Kunden ist die zertifizierte TSE seit 2020 im Einsatz
    Ersparen Sie sich Unsicherheiten in Bezug auf geplante Cloud-Lösungen, die lokale TSE ist bei uns sofort lieferbar und hat einen festen Preis. Bereits auf der Eurobike 2019 konnten wir als erster Softwarehersteller für die Fahrradbranche unsere vKASSE4 mit der ab 1. Januar 2020 vorgeschriebener TSE zeigen.

  • Das Problem der Gutschriften durch Leasinggeber mit Zwang zur Abführung der Umsatzsteuer wurde in 2020 bei vKasse4 gelöst.
    Einige Leasingeber erstellen Gutschriften, bei denen die Umsatzsteiuer zwingend abzuführen ist. Wird der Steuerberater vom Händler unzureichend informiert, und gleichzeitig Rechnungen aus der Warenwirtschaft normal erstellt, so kann die die zu erheblichen Belastungene oder Nachzahlungen (19% werden 2x abgeführt) führen. Bitte im Handbuch nachlesen und mit dem Steuerberater besprechen.

  • Vorsicht bei einfachen EC-Lastschriften
    Wir empfehlen bei einfachen EC-Lastschriften (also keine PIN, keine Zahlungsgarantie) immer die vollständige Kundenadresse auf dem Beleg zu drucken.
    Hintergrund: Bei einem unserer Kunden ist eine Lastschrift zurück gekommen. (Keine Deckung / Widerruf). Einige Banken weigern sich mit Hinweis auf den Datenschutz auch bei bekannter IBAN (oder PAN) dem Händler die Kundenadresse Name/Anschrift zu nennen. Abhilfe, Verkauf per EC ohne PIN nur noch mit geprüfter Kundenadresse. Bei vKASSE4 kann dann der Schuldner leicht über Betrag, Tag, und BuNR ermittelt werden.

  • Die Web-Schnittstellen der VELODATA werden zurzeit von folgenden uns bekannten Anbietern genutzt:
    Diese Schnittstelle ist konfigurierbar, unser Kunde bestimmt im Detail welche Daten er übermittelt.

    RIM Röttger Internet Marketing GmbH Am Schilken 38 58285 Gevelsberg Tel. 02332 50 90 420  http://www.rim.de/
    EMS GmbH Fliederweg 8  66620 Nonnweiler Tel: 06873 950 999 0  https://www.ems-softwareservice.de
    Commerce Connector GmbH  Buy Now In-Store: Eberhardstraße 69-71  70173 Stuttgart  Tel: 0711 248491 703  https://www.commerce-connector.com
    BIKEEXCHANGE DE VERTRIEBS GMBH  Bahnhofplatz 2a  97070 Würzburg  Tel: 0931 4546 3595  https://www.bikeexchange.de/
    BikeLocal (Bidex) www.bidex.bike/bikelocal
    Hartje "Mein Fahrradhändler"

  • Die Web-Schnittstellen der VELODATA wird auch folgendem Kiosksystem/Infoterminals für die Inhaus-Beratung genutzt:
    DealerCenter Digital GmbH Johans-Langmantel-Str. 15 82061 Neuried bei München Tel: 089 99740838-1 https://www.bike.center

Verbände
VSF (Wir sind Mitglied.) Unabhängiger Branchenverband.  https://www.vsf.de
VDZ (Wir sind Fördermitglied) Verband des deutschen Zweiradhandels e.V.  http://www.vdz2rad.de/
BIV (Wir sind Fördermitglied)  Bundesinnungsverband für das Deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk http://www.zweiradverband.de/
ZIV (Zusammenarbeit über die AW-Kommission)  Zweirad-Industrie-Verband http://www.ziv-zweirad.de/
GS1 Germany  Verwaltung für GLN, GTIN & EAN, unsere offizielle GLN: 42 514283 0000 5 https://www.gs1-germany.de/
IHK Aachen (Mitglied) https://www.aachen.ihk.de/
DFKA (Mitglied) Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V.


Technologie oder Vertriebskooperation:
A-Trust, Wien, Signatur u.a. für die RKS-V Österreich - Integration in vKASSE 4 https://www.a-trust.at/
InterCard AG (EC-Terminals) ist ein beaufsichtigtes Zahlungsinstitut mit einer Erlaubnis nach dem deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und unterliegt der zuständigen Aufsichtsbehörde für diesen Bereich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
RWTH-Aachen, Ausbildung zum MATSE in Zusammenarbeit mit der Hochschule in Aachen als duales Studium zum Bachelor, „Scientific Programming“
BIDEX  Bei vKASSE 4 liefert VELOADATA die BIDEX-Warengruppe aus. Für zahlreiche Lieferanten liefern wir vorgeferigte Übersetzungstabllen zur Warengruppe.  siehe: https://www.bidex.bike/
Bundesdruckerei / Cryptovision Fiskalisierungs-Lösung

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Als Softwarehersteller besuchen wir Seminare im Interesse des Kunden. Die Firma Audicon betreut unter anderem die Finanzverwaltung in Bezug auf die Software IDEA zur digitalen Betriebsprüfung. Dabei wurde folgende Frage an Viktor Rebant, Bachelor of Law und Experte für die Schnittstelle zwischen IT und Steuerrecht gestellt.

"Viktor, wer wird überhaupt vom KassenG (speziell § 146a AO sowie TSE und ) erfasst? Existieren in der Praxis in Bezug darauf Probleme oder Unklarheiten?"

Antwort von Viktor Rebant:
"Der sachliche Anwendungsbereich des § 146a AO wird durch Nutzung einer für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen und deren Abrechnung spezialisierte Software mit Kassenfunktion eröffnet. Das bedeutet konkret:
Nutze ich eine Software, mit der ich zumindest teilweise bare Zahlungsvorgänge erfassen und abwickeln könnte, komme ich in Pflicht die einzelnen Maßnahmen des § 146a AO umzusetzen.
Dabei ist das Wort „könnte“ zu beachten. Es geht nicht darum, ob ich diese Funktion nutze oder nicht. Es wird allein auf den Funktionsumfang abgestellt."

Nach unserere Auffassung sind hier vermutlich nahezu alle im Fahrradhandel eingesetzten IT-Lösungen betroffen. Bei Fehlern haftet gegenüber der Finanzverwaltung der Steuerpflichtige. Nur Steuerberaterinnen/Steuerberater können für Ihre Mandanten wirklich die Einzelfälle nach Kenntnis aller Fakten rechtssicher klären.

RWTH

  • Hochschulstudium zu trocken?
  • Fachinformatiker nicht anspruchsvoll genug?
  • Geld verdienen und trotzdem Studium?

Dann denken Sie doch mal über eine qualifizierte Ausbildung zum MATSE (mathematisch-technischer Softwareentwickler/in) bei VELODATA nach.
Ausbildung als Matse mit möglichem Abschluss zum Bachelor „Scientific Programming“,
in Zusammenarbeit mit der Hochschule Aachen als duales Studium.

Nur bei bestandener Eingangsprüfung bei der RWTH-Aachen siehe http://www.matse-ausbildung.de/aachen

  • Mehr Praxis, weniger Theorie ?
  • Der Ausbildungsberuf Fachinformatiker/in IHK ist ein Weg in die Zukunft mit besten Berufschancen und gutem Verdienst

Für Bewerber/innen mit guten Noten in Mathe, Englisch und Naturwissenschaften, die sich auch in der Freizeit weiterbilden.

Beweglich bleiben, bei uns gibt es auf Wunsch auch für Studenten und Azubi per Gehaltsumwandlung einen Dienstwagen!

Programmiert wird bei uns in Java oder C auf eigener Datenbank oder auf PostgresSQL. Die Text- und Codeeingabe und nicht die Maus ist gefordert. Programmieren auf Quellcodeebene ist anspruchsvoll. Unser Hauptprodukt vKASSE 4.0 ist programmiert in JAVA und läuft unter Linux. Bei der Arbeitsplatzumgebung unterstützen wir auch Windows oder Tablet mit Android oder iOS.

AGB der VELODATA zum Download als PDF

 

 

Wer nichts tut, der wird auch weder etwas wissen und auch nichts bewegen

Die VELODATA GmbH war in der 18. Legislaturperiode auf Grundlage von § 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen als einziger Softwarehersteller speziell für den Zweiradhandel  am Gesetzgebungsvorhaben beteiligt. 
Link zum Schreiben des Bundeministeriums der Finanzen mit der Liste der beiteiligten Verbände und Unternehmen.

 

2016 MDL FotoWir informieren uns für unsere Kunden, wir versuchen soweit es geht, die Gesetzgebung im Sinne des mittelständichen Fahrradhandels zu beeinflussen.

VELODATA befürchtet, dass die technischen Maßnahmen, die der Referentenentwuf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen ab 2020 vorsieht, jedes Jahr hohe Kosten für die Zertifizierung der technischen Sicherheitseinrichtung verursachen wird.

27.6.2016   Zu Gast beim Branchensoftware-Hersteller VELODATA in Stolberg war am Montag
Stefan Kämmerling, Mitglied der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag. Herr Kämmeling informierte sich über die neue Version des Kassensystems vKASSE 4.0 von VELODATA und ließ sich von Geschäftsführer Dieter Koll berichten, welche Befürchtungen dieser wegen der im Referentenentwurf für 2019 geplanten Gesetzgebung hat.
(Bild: Dieter Koll GF der VELODATA (l.) erörterte mit MdL Stefan Kämmerling (r.) den Referentenentwurf und die für 2019 geplante Gesetzgebung zu elektronischen Kassensystemen.

brandt


Herr Kämmerling informierte den Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Herrn Dr. Norbert Walter-Borjans und stellte einen praxisbezogenen Kontakt zu Herrn Michael Fahrenbach im Finanzministerium NRW Referat für Außenprüfungsdienste her.

8. 12.2016  Dieter Koll führt ein Informationsgespräch mit Helmut Brandt MdB
Mitglied des geschäftsführenden Fraktionsvorstandes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Helmut Brandt stellte den Kontakt mit Herrn Dr. Michael Meister MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen her.

18.3.2017 Berlin,  DFKA-Tagung, (VELODATA ist dabei) Auswirkungen und Änderungen der neuen Gesetze u.A. KassenSichV sowie Möglichkeiten der Zertifizierung von INSIKA. Referenten unter anderem mit Dr.Zisky und Referenten der Bundesdruckerei

  • Download als PDF:
    Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 (Kassengesetz).
    Kleiner Erfolg, die INSIKA-Lösung wird nicht explizit ausgeschlossen.
  • Referentenentwurf als PDF  Die Kostenschätzung auf Seite 16 ist völlig absurd. Ein einfaches Netzteil kostet im Handel bereits 10,- €.  Eine externe
    Sicherheitseinrichtung mit Netzwerkschnittstelle, Speicher, USB-Schnittstelle, Gehäuse usw. kann bei geringen Stückzahlen und Herstellermonopol durch die teure Zertifizierung leicht 1.000,- € kosten.
    Auf Seite 14 wird ausdrücklich den Wünschen der großen Filialketten entsprochen.  Weitere Fragen wirft die geplante KassenSichV auf. 
  • Hier zum Download die KassenSichV als Entwurf. Ein Problem ist die unsaubere Definition "Vorgangsbeginn" in der KassenSichV, denn u.U. beginnt der Vorgang im Fachhandel schon Monate vor der Belegerstellung.
  • Kostenschätzung der VELODATA zur Zertifizierung
  • Bericht der Zeitung CT mit Kostenschätzung
  • Schreiben Dr. Norbert Zisky, Leiter des INSIKA-Projekt, an die VELODATA
  • BSI Antwort an die VELODATA GmbH durch Herrn Dr. Dennis Kügler
  • Stellungnahme des BMF Dr. Meister, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, an die VELODATA GmbH

Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht jedes Schreiben veröffentlichen können.
Manches ist vertraulich und manches auch exklusiv für unsere Kunden, für die wir arbeiten.

Helfen Sie mit, schreiben Sie an Dr. Meister Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! rechts im Bild unten,
Er möchte in seinem Wahlreis Bergstraße wieder gewählt werden.
Die Adressen Ihrer Abgeortneten finden Sie hier:  https://www.bundestag.de/abgeordnete18  Einfach nach PLZ suchen

 bmf

 

 

 

Schreckgespenst: DSGVO Datenschutz-Grundverordnung 2018 ?

Für unsere Kunden mit stationärem Geschäft ändert sich zur vorherigen Situation zum vorherigen BDSG Bundes Datenschutzgesetz aus unserer Sicht wenig. Man kann als stationären Händler die DSGVO auch positiv sehen, manche unlauteren Praktiken im Online-Handel werden eingeschänkt. Zurzeit haben wir den Eindruck, dass einige Dienstleister das große Geschäft mit der Angst machen möchten.

  • Schwieriger beratungsintensiv und teuerer wird es im Online-Handel, denn für einige Konzerne sind die Vermarktung der Daten der Nutzer die eigentliche Geschäftsgrundlage.
  • Schwierig auch die Situation für den kleinen Händler oder Onlineshop, wenn der günstige Anbieter mit Sitz außerhalb der EU mit den Daten des Kunden sein Geld verdient.
    Hier haftet dann der Händler, auch wenn er die Technik nicht durchschaut.
  • Schwierig die Situation für den kleinen Händler, dessen Softwarehersteller unzuverlässig ist oder als Anbieter außerhalb der EU sitzt.
    Auch hier haftet dann der Händler für seinen Dienstleister.

    DatenschutzGarantie
  • Bei uns als Ihr Dienstleister sind Ihre Daten sicher - versprochen.
    Lesen Sie dazu unsere Datenschutzerklärung und heften Sie diese
    zu Ihrer eigenen Sic
    herheit als Nachweis zu Ihren Unterlagen.  Hier der Download als PDF

Was ist mit den im eigenen Betrieb gespeicherten Kundendaten?

  • Bei vKASSE ist der Zugang zu den Kundendaten für jeden Benutzer (Mitarbeiter) per Passwort einzeln zu ermöglichen oder zu verbieten.
    Dies ist eine Grundbedingung für die Verwaltung der personenenbezogenen Daten.
  • Die Kundendaten liegen nicht auf Windows-Personal-Computern, sondern ausschließlich in der relativ sicheren Linux-Server-Umgebung auf dem Kassenserver selbst. Wir empfehlen, auf dieser Linux-Server-Umgebung keine Eingangsmails zu verwalten oder weitere Software zu installieren. Dies sollte nur auf den Arbeitsplatz PC's geschehen.
  • Bei vKASSE 4 sind die Daten auf der Linux-Kasse in einer zusätzlich passwortgeschützten PostgreSQL Datenbank gepeichert.

Muss der Kunden bei der Erfassung der Adresse an der Theke eine Datenschutzerklärung unterschreiben?

  • Dazu hatten wir am 23.4.2018 ein Informationsgespräch mit dem Juristen der IHK-Aachen.
    Er vertritt die Meinung, wenn die Adresse / Telefonnummer und Mail im direkten Dialog gemeinsam mit dem Kunden am Bildschirm eingetippt werden und die Daten nur für die Rechnungserstellung und zugehörenden geschäftlich notwendigen Mitteilungen verwendet werden, ist eine separate schriftliche unterschriebene Erklärung des Kunden nicht notwendig.
  • Ähnliche Meinung findet sich auch bei https://www.stuttgart.ihk24.de/ Allerdings ist hier die Frage der Mailadresse strenger definiert.
    Hier findet man auch die Auffassung, dass wenn Daten in Drittländer, z.B. den USA gespeichert werden, es sich um einen Datentransfer in Drittländer handelt, so dass hierfür besondere Grundlagen benötigt werden.
  • Im DSGVO Erwägungsgrund 47 finden Sie unter anderem:
    „ wobei auch zu prüfen ist, ob eine betroffene Person zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten und angesichts der Umstände, unter denen sie erfolgt, vernünftigerweise absehen kann, dass möglicherweise eine Verarbeitung für diesen Zweck erfolgen wird“

Natürlich können und dürfen wir als Softwarehersteller keine Rechtsberatung vornehmen und übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit unserer Auffassung

Bezüglich der DSGVO wird man auch die zukünftige Rechtsprechung abwarten müssen. Dem Wunsch einzelner Kunden nach einer elektronischen Erfassung einer Kundenbelehrung mit Unterschrift auf Tablet etc. sehen wir zurzeit sehr skeptisch. Denn dabei werden wiederum kundenbezogene Daten gespeichert, die nach DSGVO der besonderen Sicherung bedürfen.  Und das darf dann vermutlich nicht auf einem "unsicheren" Tablet erfolgen. Unsere Meinung bezieht sich nur auf das stationäre Geschäft, für den Online Shop wird es viel komplizierter und hier sind wir als Kassen- und Warenwitschaftshersteller nicht zuständig.