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Klick für das Schreiben seitens des BMF vom 18.08.2020 (Werden damit die Fristverlängerungen der Bundesländer aufgehoben?)
Im Juli 2020 gab es folgenden Überschriften in der Presse
Länder-Finanzminister aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg gewähren Aufschub bei Umstellung von Registrierkassen
- BMF verweigert Fristverlängerung bei Kassenumstellung - Minister Lienenkämper (NRW): „Bürokratische Hürden aus dem Hause Scholz wären aktuell absolut kontraproduktiv.“
Die Gesetzgebung ist Aufgabe des BMF (Bundesministerium der Finanzen). Die Betriebsprüfungen obliegen den Bundesländern.
Das Chaos ist perfekt. Es gibt 16 Bundesländer, deren Veröffentlichungen somit einzeln zu sehen sind.
Und schlimmer noch, werden die Erleicherungen durch die Länder nun im August 2020 wieder aufgehoben?
Siehe hierzu das Schreiben des BMF
Zur Info, folgend ein Auszug aus einem Schreiben des Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen vom 10.7.2020 Aktenzeichen: ZS 0316a – 1 – V A 5 mit der den Oberfinanzdirektionen in NRW (OFD) eine Arbeitsanweisung erteilt wird.
„.... Durch die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen kommt es zu teils erheblichen Verzögerungen hinsichtlich der Implementierungsarbeiten. Die kurzfristig vorrangig vorzunehmende Anpassung der Umsatzsteuersätze in den Kassensystemen zum 1. Juli 2020 hat zu weiteren erheblichen Aufwand geführt. Eine fristgerechte Umsetzung bis 30. September wird daher für viele Unternehmen trotz intensiver Bemühungen nicht möglich sein. Nicht verfügbar sind zudem derzeit noch cloud-basierte TSE-Lösungen. Für diese konnte bisher noch kein Zertifizierungsverfahren abgeschlossen werden.
......
Daher sind elektronische Aufzeichnungssysteme ohne TSE für die in Nordrhein-Westfalen ansässigen Steuerpflichtigen unter den folgenden Voraussetzungen längstens bis zum 31. März 2021 nicht zu beanstanden:
Wie soll man die Bedingungen bewerten? Was ist wenn:
Das sind auch für Steuerberater/innen keine leichten Fragen oder Aufgaben. Der steuerpflichtige Kassennutzer wird vermutlich seitens der Steuerberater/innen keine verbindliche Information bekommen.
Persönliche Ansicht:
Händler mit altem VLHS oder auch Händler mit anderen Systemen bei denen die Artikelerfassung/Anpassung aus nachvollziehbaren Gründen erst im kommenden Winter möglich ist, dürften nun in NRW und einigen anderen Ländern etwas Zeit bekommen. Voraussetzung ist z.B. ein Auftrag über eine neue vKASSE4 oder anderes System mit TSE kann vorgelegt werden. Dazu sind die Schreiben der Bundesländer in Verbindung mit der Situation des Kassenbetreibers einzeln zu prüfen. Und wie denkt später die Prüferin / der Prüfer? Die meisten Mitarbeiter der Finanzverwaltung sind eher großzügig als kleinlich
Anwender die vKASSE4 oder vKASSE4 mit vLAGER als Warenwirtschaft einsetzen haben diese Probleme nicht. TSE und DSFinV-K sind sofort verfügbar, und die Signatur stehen dann auf den Belegen.
Baden-Württemberg
https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/digitalisierungspramie.html
Hessen:
https://www.digitalstrategie-hessen.de/digi-zuschuss
Thüringen:
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen
Brandenburg:
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-big/
Unbedingt auch mal hier nachsehen:
https://digitaleneuordnung.de/blog/foerdermittel-digitalisierung/
https://foerderquelle.de/blog/foerderung-digitalisierung/
Bedingung ist meist, das die Auftragserteilung erst nach der Genehmigung des Antrags erfolgt. Die alleinige Umstellung der Kasse, ist in jedem Falle bis 2020/2022 erforderlich, wird in der Regel aber nicht gefördert. Investionen in ERP (Warenwirtschaft) degegen fast immer. Ist dabei dann die Kassenlösung in der Software enthalten wird dies nach bisherigen Erfahrungen akzeptiert.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns jetzt, damit wir gemeinsam die Kosten für die Antragsstellung kalkulieren können.
Wer nichts tut, der wird auch weder etwas wissen und auch nichts bewegen
Die VELODATA GmbH war in der 18. Legislaturperiode auf Grundlage von § 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen als einziger Softwarehersteller speziell für den Zweiradhandel am Gesetzgebungsvorhaben beteiligt.
Link zum Schreiben des Bundeministeriums der Finanzen mit der Liste der beiteiligten Verbände und Unternehmen.
Wir informieren uns für unsere Kunden, wir versuchen soweit es geht, die Gesetzgebung im Sinne des mittelständichen Fahrradhandels zu beeinflussen.
VELODATA befürchtet, dass die technischen Maßnahmen, die der Referentenentwuf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen ab 2020 vorsieht, jedes Jahr hohe Kosten für die Zertifizierung der technischen Sicherheitseinrichtung verursachen wird.
27.6.2016 Zu Gast beim Branchensoftware-Hersteller VELODATA in Stolberg war am Montag
Stefan Kämmerling, Mitglied der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag. Herr Kämmeling informierte sich über die neue Version des Kassensystems vKASSE 4.0 von VELODATA und ließ sich von Geschäftsführer Dieter Koll berichten, welche Befürchtungen dieser wegen der im Referentenentwurf für 2019 geplanten Gesetzgebung hat.
(Bild: Dieter Koll GF der VELODATA (l.) erörterte mit MdL Stefan Kämmerling (r.) den Referentenentwurf und die für 2019 geplante Gesetzgebung zu elektronischen Kassensystemen.
Herr Kämmerling informierte den Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Herrn Dr. Norbert Walter-Borjans und stellte einen praxisbezogenen Kontakt zu Herrn Michael Fahrenbach im Finanzministerium NRW Referat für Außenprüfungsdienste her.
8. 12.2016 Dieter Koll führt ein Informationsgespräch mit Helmut Brandt MdB
Mitglied des geschäftsführenden Fraktionsvorstandes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Helmut Brandt stellte den Kontakt mit Herrn Dr. Michael Meister MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen her.
18.3.2017 Berlin, DFKA-Tagung, (VELODATA ist dabei) Auswirkungen und Änderungen der neuen Gesetze u.A. KassenSichV sowie Möglichkeiten der Zertifizierung von INSIKA. Referenten unter anderem mit Dr.Zisky und Referenten der Bundesdruckerei
Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht jedes Schreiben veröffentlichen können.
Manches ist vertraulich und manches auch exklusiv für unsere Kunden, für die wir arbeiten.
Helfen Sie mit, schreiben Sie an Dr. Meister Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! rechts im Bild unten,
Er möchte in seinem Wahlreis Bergstraße wieder gewählt werden.
Die Adressen Ihrer Abgeortneten finden Sie hier: https://www.bundestag.de/abgeordnete18 Einfach nach PLZ suchen
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Die Web-Schnittstellen der VELODATA wird auch folgendem Kiosksystem/Infoterminals für die Inhaus-Beratung genutzt:
DealerCenter Digital GmbH Johans-Langmantel-Str. 15 82061 Neuried bei München Tel: 089 99740838-1 https://www.bike.center
Verbände
VSF (Wir sind Mitglied.) Unabhängiger Branchenverband. https://www.vsf.de
VDZ (Wir sind Fördermitglied) Verband des deutschen Zweiradhandels e.V. http://www.vdz2rad.de/
BIV (Wir sind Fördermitglied) Bundesinnungsverband für das Deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk http://www.zweiradverband.de/
ZIV (Zusammenarbeit über die AW-Kommission) Zweirad-Industrie-Verband http://www.ziv-zweirad.de/
GS1 Germany Verwaltung für GLN, GTIN & EAN, unsere offizielle GLN: 42 514283 0000 5 https://www.gs1-germany.de/
IHK Aachen (Mitglied) https://www.aachen.ihk.de/
DFKA (Mitglied) Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V.
Technologie oder Vertriebskooperation:
A-Trust, Wien, Signatur u.a. für die RKS-V Österreich - Integration in vKASSE 4 https://www.a-trust.at/
InterCard AG (EC-Terminals) ist ein beaufsichtigtes Zahlungsinstitut mit einer Erlaubnis nach dem deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und unterliegt der zuständigen Aufsichtsbehörde für diesen Bereich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
RWTH-Aachen, Ausbildung zum MATSE in Zusammenarbeit mit der Hochschule in Aachen als duales Studium zum Bachelor, „Scientific Programming“
BIDEX Bei vKASSE 4 liefert VELOADATA die BIDEX-Warengruppe aus. Für zahlreiche Lieferanten liefern wir vorgeferigte Übersetzungstabllen zur Warengruppe. siehe: https://www.bidex.bike/
Bundesdruckerei / Cryptovision Fiskalisierungs-Lösung
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Wir liefern vKASSE 4.0 startklar für Österreich mit Kartenleser und Signaturkarte von A-Trust aus.
Das Registrierkassen-Zertifikat von A-Trust in 1030 Wien entspricht allen gesetzlichen Bestimmungen. Die damit erstellten Signaturen basieren auf einem gesetzeskonformen Verfahren unter Verwendung einer sicheren Signaturerstellungseinheit.
Wie erfolgt die Anmeldung einer Kasse 4.0 bei FinanzOnline?
Der QR-Code auf dem Startbeleg der vKASSE 4.0 wird mit der Belegcheck-App des Bundesministerium für Finanzen, 1010 Wien, mittels Tablet oder Smartphone überprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird unmittelbar am Display des Smartphones oder Tablets mit einem grün unterlegten Häkchen (korrekt) oder einem rot unterlegten X (fehlerhaft) angezeigt. Bei dieser ersten Anmeldung per FinanzOnline unterstützen wir unseren Kunden per Telefon und mit Teamviewer am Bildschirm.
Die BMF Belegcheck-App zur Prüfung des Startbeleges steht im iTunes-Store und im Google Play Store zum Gratis-Download zur Verfügung. Vor der ersten Anwendung muss die BMF Belegcheck-App durch Eingabe des Authentifizierungscodes aus der FinanzOnline-Registrierung freigeschaltet werden.
Die folgenden Hinweise sind verkürzt - Fragen Sie daher immer Ihre Steuerberaterin / Ihren Steuerberater
Registrierkassenpflicht in Kurzform
Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn
der Jahresumsatz je Betrieb € 15.000,-- und
die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,-- im Jahr überschreiten.
Belegerteilungsverpflichtung
Für jedes Unternehmen besteht ab 1.1.2016 die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.
Darüber hinaus müssen die Registrierkassen über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt.
Wie verhindert die RKSV ab 2017 eine Manipulation?
Jeder Beleg wird ab 2017 mit einem Code versehen sein, dies ist nichts anderes als eine Zeichenkette in computerlesbarer Form. In diesem Code sind die wesentlichen Beleginhalte gespeichert sowie ein Umsatzzähler und ein Verweis auf den letzten Beleg. Der Verweis auf den letzten Beleg führt zu einer Verkettung der Belege, so dass keiner der vorhergehenden Belege geändert oder gelöscht werden kann.
Wo kann ich die Signaturkarte erhalten?
VELODATA Kunden erhalten die fertig initialisierte Karte der A-TRUST direkt von VELODATA
Ist die Kasse online mit dem Finanzministerium verbunden?
Nein, das Ministerium erhält keine Daten. Nur im Rahmen der Prüfung wird das Datenerfassungsprotokoll kontrolliert und das passiert vor Ort im Betrieb.
Wie ist das mit Gutscheinen oder Gebrauchtfahrrädern?
Auch diese werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften und entsprechend der von VELODATA angeforderten Auskunft des BMF Wien verwaltet:
Weitere Informationen, bei der
Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
Erklärung zu GoBD / GDPdU / RKS-V konforme VELODATA Kassenmodule
Download des Bundesgesetzblatt zur RKSV
Dann denken Sie doch mal über eine qualifizierte Ausbildung zum MATSE (mathematisch-technischer Softwareentwickler/in) bei VELODATA nach.
Ausbildung als Matse mit möglichem Abschluss zum Bachelor „Scientific Programming“,
in Zusammenarbeit mit der Hochschule Aachen als duales Studium.
Nur bei bestandener Eingangsprüfung bei der RWTH-Aachen siehe http://www.matse-ausbildung.de/aachen
Für Bewerber/innen mit guten Noten in Mathe, Englisch und Naturwissenschaften, die sich auch in der Freizeit weiterbilden.
Beweglich bleiben, bei uns gibt es auf Wunsch auch für Studenten und Azubi per Gehaltsumwandlung einen Dienstwagen!
Programmiert wird bei uns in Java oder C auf eigener Datenbank oder auf PostgresSQL. Die Text- und Codeeingabe und nicht die Maus ist gefordert. Programmieren auf Quellcodeebene ist anspruchsvoll. Unser Hauptprodukt vKASSE 4.0 ist programmiert in JAVA und läuft unter Linux. Bei der Arbeitsplatzumgebung unterstützen wir auch Windows oder Tablet mit Android oder iOS.