Hier klicken für Download Merkblatt KassenSichV
Klick für weitere Informationen
Klick für das Schreiben seitens des BMF vom 18.08.2020 (Werden damit die Fristverlängerungen der Bundesländer aufgehoben?)
Baden-Württemberg
https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/digitalisierungspramie.html
Hessen:
https://www.digitalstrategie-hessen.de/digi-zuschuss
Thüringen:
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen
Brandenburg:
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-big/
Unbedingt auch mal hier nachsehen:
https://digitaleneuordnung.de/blog/foerdermittel-digitalisierung/
Bedingung ist fast immer, das die Auftragserteilung erst nach der Genehmigung des Antrags erfolgt.
Investionen in ERP (Warenwirtschaft) werden meist gefördert. Ist dabei dann die Kassenlösung in der Software enthalten wird dies nach bisherigen Erfahrungen akzeptiert.
Lesen Sie vor Antragsstellung die Bedingungen sorgfältig durch, oft kommte es auf die Wortwahl an.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns mit einem Link zum Förderprogramm Ihrer Wahl, damit wir gemeinsam die Kosten und Formulieung für die Antragsstellung überlegen können.
Die Cryptovision TSEv2 wurde am 15.05.2023 durch das BSI als zertifizierte Lösung frei gegeben. VELODATA Kunden erhalten einen kostenfreien Austausch.
Aktuell ist die AW-Liste 2023 mit Lastenrad der Verbände BIV, VDZ, VSF und ZIV. VELODATA Kunden mit Pflegevertrag erhalten einen kostenlosen Update.
Wir sind für Sie vom 21.6. bis 25.6.2023 in Frankfurt auf der Eurobike Halle 8.0 Stand K05. Die aktuelle AW-Liste kann als Druckversion kostenlos mit genommen werden.
Ab dem 8. Januar 2023 ist das durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vergebene Zertifikat für die hardwarebasierte TSE "D-Trust TSE Version 1.0" nicht mehr gültig. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine Übergangsregelung veröffentlicht. Demnach darf diese TSE unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. Juli 2023 weitergenutzt werden. Betroffene Kunden haben wir bereits per Mail mit BMF-Schreiben in der Anlage informiert. Wir werden Sie über den Austausch direkt per Mail auf dem laufenden halten. - Die Regelung wurde am 16.03.2023 erweitert und bis 31.07.2024 verlängert.
Hochwasser-Katastrophe 2021 In Stolberg City, Vicht und Zweifall ist der Ortskern nach fast einem Jahr immer noch in schlimmen Zustand. Unsere Gebäude (Büros) in der Tannenbergstraße waren nicht betroffen. Allerdings waren wir einige Tage ohne Strom. Auch Handynetze und Telefon waren weg.
Änderung der KassenSichV
Seit dem 21.5.2021 kann der QR-Code auf Barbelegen alternativ zum Text ausgedruckt werden. Bei vKASSE4 kann vom Anwender unter System bei Kassen und DATEV-Einstellung in v011_03 eingestellt werden
RIM Röttger Internet Marketing GmbH Am Schilken 38 58285 Gevelsberg Tel. 02332 50 90 420 http://www.rim.de/
EMS GmbH Fliederweg 8 66620 Nonnweiler Tel: 06873 950 999 0 https://www.ems-softwareservice.de
Commerce Connector GmbH Buy Now In-Store: Eberhardstraße 69-71 70173 Stuttgart Tel: 0711 248491 703 https://www.commerce-connector.com
BIKEEXCHANGE DE VERTRIEBS GMBH Bahnhofplatz 2a 97070 Würzburg Tel: 0931 4546 3595 https://www.bikeexchange.de/
BikeLocal (Bidex) www.bidex.bike/bikelocal
Hartje "Mein Fahrradhändler"
Die Web-Schnittstellen der VELODATA wird auch folgendem Kiosksystem/Infoterminals für die Inhaus-Beratung genutzt:
DealerCenter Digital GmbH Johans-Langmantel-Str. 15 82061 Neuried bei München Tel: 089 99740838-1 https://www.bike.center
Verbände
VSF (Wir sind Mitglied.) Unabhängiger Branchenverband. https://www.vsf.de
VDZ (Wir sind Fördermitglied) Verband des deutschen Zweiradhandels e.V. http://www.vdz2rad.de/
BIV (Wir sind Fördermitglied) Bundesinnungsverband für das Deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk http://www.zweiradverband.de/
ZIV (Zusammenarbeit über die AW-Kommission) Zweirad-Industrie-Verband http://www.ziv-zweirad.de/
GS1 Germany Verwaltung für GLN, GTIN & EAN, unsere offizielle GLN: 42 514283 0000 5 https://www.gs1-germany.de/
IHK Aachen (Mitglied) https://www.aachen.ihk.de/
DFKA (Mitglied) Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V.
Technologie oder Vertriebskooperation:
A-Trust, Wien, Signatur u.a. für die RKS-V Österreich - Integration in vKASSE 4 https://www.a-trust.at/
InterCard AG (EC-Terminals) ist ein beaufsichtigtes Zahlungsinstitut mit einer Erlaubnis nach dem deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und unterliegt der zuständigen Aufsichtsbehörde für diesen Bereich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
RWTH-Aachen, Ausbildung zum MATSE in Zusammenarbeit mit der Hochschule in Aachen als duales Studium zum Bachelor, „Scientific Programming“
BIDEX Bei vKASSE 4 liefert VELOADATA die BIDEX-Warengruppe aus. Für zahlreiche Lieferanten liefern wir vorgeferigte Übersetzungstabllen zur Warengruppe. siehe: https://www.bidex.bike/
Bundesdruckerei / Cryptovision Fiskalisierungs-Lösung
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Als Softwarehersteller besuchen wir Seminare im Interesse des Kunden. Die Firma Audicon betreut unter anderem die Finanzverwaltung in Bezug auf die Software IDEA zur digitalen Betriebsprüfung. Dabei wurde folgende Frage an Viktor Rebant, Bachelor of Law und Experte für die Schnittstelle zwischen IT und Steuerrecht gestellt.
"Viktor, wer wird überhaupt vom KassenG (speziell § 146a AO sowie TSE und ) erfasst? Existieren in der Praxis in Bezug darauf Probleme oder Unklarheiten?"
Antwort von Viktor Rebant:
"Der sachliche Anwendungsbereich des § 146a AO wird durch Nutzung einer für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen und deren Abrechnung spezialisierte Software mit Kassenfunktion eröffnet. Das bedeutet konkret:
Nutze ich eine Software, mit der ich zumindest teilweise bare Zahlungsvorgänge erfassen und abwickeln könnte, komme ich in Pflicht die einzelnen Maßnahmen des § 146a AO umzusetzen.
Dabei ist das Wort „könnte“ zu beachten. Es geht nicht darum, ob ich diese Funktion nutze oder nicht. Es wird allein auf den Funktionsumfang abgestellt."
Nach unserere Auffassung sind hier vermutlich nahezu alle im Fahrradhandel eingesetzten IT-Lösungen betroffen. Bei Fehlern haftet gegenüber der Finanzverwaltung der Steuerpflichtige. Nur Steuerberaterinnen/Steuerberater können für Ihre Mandanten wirklich die Einzelfälle nach Kenntnis aller Fakten rechtssicher klären.
Dann denken Sie doch mal über eine qualifizierte Ausbildung zum MATSE (mathematisch-technischer Softwareentwickler/in) bei VELODATA nach.
Ausbildung als Matse mit möglichem Abschluss zum Bachelor „Scientific Programming“,
in Zusammenarbeit mit der Hochschule Aachen als duales Studium.
Nur bei bestandener Eingangsprüfung bei der RWTH-Aachen siehe http://www.matse-ausbildung.de/aachen
Für Bewerber/innen mit guten Noten in Mathe, Englisch und Naturwissenschaften, die sich auch in der Freizeit weiterbilden.
Beweglich bleiben, bei uns gibt es auf Wunsch auch für Studenten und Azubi per Gehaltsumwandlung einen Dienstwagen!
Programmiert wird bei uns in Java oder C auf eigener Datenbank oder auf PostgresSQL. Die Text- und Codeeingabe und nicht die Maus ist gefordert. Programmieren auf Quellcodeebene ist anspruchsvoll. Unser Hauptprodukt vKASSE 4.0 ist programmiert in JAVA und läuft unter Linux. Bei der Arbeitsplatzumgebung unterstützen wir auch Windows oder Tablet mit Android oder iOS.
Wer nichts tut, der wird auch weder etwas wissen und auch nichts bewegen
Die VELODATA GmbH war in der 18. Legislaturperiode auf Grundlage von § 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen als einziger Softwarehersteller speziell für den Zweiradhandel am Gesetzgebungsvorhaben beteiligt.
Link zum Schreiben des Bundeministeriums der Finanzen mit der Liste der beiteiligten Verbände und Unternehmen.
Wir informieren uns für unsere Kunden, wir versuchen soweit es geht, die Gesetzgebung im Sinne des mittelständichen Fahrradhandels zu beeinflussen.
VELODATA befürchtet, dass die technischen Maßnahmen, die der Referentenentwuf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen ab 2020 vorsieht, jedes Jahr hohe Kosten für die Zertifizierung der technischen Sicherheitseinrichtung verursachen wird.
27.6.2016 Zu Gast beim Branchensoftware-Hersteller VELODATA in Stolberg war am Montag
Stefan Kämmerling, Mitglied der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag. Herr Kämmeling informierte sich über die neue Version des Kassensystems vKASSE 4.0 von VELODATA und ließ sich von Geschäftsführer Dieter Koll berichten, welche Befürchtungen dieser wegen der im Referentenentwurf für 2019 geplanten Gesetzgebung hat.
(Bild: Dieter Koll GF der VELODATA (l.) erörterte mit MdL Stefan Kämmerling (r.) den Referentenentwurf und die für 2019 geplante Gesetzgebung zu elektronischen Kassensystemen.
Herr Kämmerling informierte den Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Herrn Dr. Norbert Walter-Borjans und stellte einen praxisbezogenen Kontakt zu Herrn Michael Fahrenbach im Finanzministerium NRW Referat für Außenprüfungsdienste her.
8. 12.2016 Dieter Koll führt ein Informationsgespräch mit Helmut Brandt MdB
Mitglied des geschäftsführenden Fraktionsvorstandes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Helmut Brandt stellte den Kontakt mit Herrn Dr. Michael Meister MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen her.
18.3.2017 Berlin, DFKA-Tagung, (VELODATA ist dabei) Auswirkungen und Änderungen der neuen Gesetze u.A. KassenSichV sowie Möglichkeiten der Zertifizierung von INSIKA. Referenten unter anderem mit Dr.Zisky und Referenten der Bundesdruckerei
Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht jedes Schreiben veröffentlichen können.
Manches ist vertraulich und manches auch exklusiv für unsere Kunden, für die wir arbeiten.
Helfen Sie mit, schreiben Sie an Dr. Meister Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! rechts im Bild unten,
Er möchte in seinem Wahlreis Bergstraße wieder gewählt werden.
Die Adressen Ihrer Abgeortneten finden Sie hier: https://www.bundestag.de/abgeordnete18 Einfach nach PLZ suchen
Schreckgespenst: DSGVO Datenschutz-Grundverordnung 2018 ?
Für unsere Kunden mit stationärem Geschäft ändert sich zur vorherigen Situation zum vorherigen BDSG Bundes Datenschutzgesetz aus unserer Sicht wenig. Man kann als stationären Händler die DSGVO auch positiv sehen, manche unlauteren Praktiken im Online-Handel werden eingeschänkt. Zurzeit haben wir den Eindruck, dass einige Dienstleister das große Geschäft mit der Angst machen möchten.
Was ist mit den im eigenen Betrieb gespeicherten Kundendaten?
Muss der Kunden bei der Erfassung der Adresse an der Theke eine Datenschutzerklärung unterschreiben?
Natürlich können und dürfen wir als Softwarehersteller keine Rechtsberatung vornehmen und übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit unserer Auffassung
Bezüglich der DSGVO wird man auch die zukünftige Rechtsprechung abwarten müssen. Dem Wunsch einzelner Kunden nach einer elektronischen Erfassung einer Kundenbelehrung mit Unterschrift auf Tablet etc. sehen wir zurzeit sehr skeptisch. Denn dabei werden wiederum kundenbezogene Daten gespeichert, die nach DSGVO der besonderen Sicherung bedürfen. Und das darf dann vermutlich nicht auf einem "unsicheren" Tablet erfolgen. Unsere Meinung bezieht sich nur auf das stationäre Geschäft, für den Online Shop wird es viel komplizierter und hier sind wir als Kassen- und Warenwitschaftshersteller nicht zuständig.