Neben der GoBD, kamen im Laufe kurzer Zeit immer mehr und geänderte Kassengesetze. Schlagworte: KassenSichV, AO, TSE (Technische-Sicherheits-Einrichtung) DSFinV-K (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme). Immer mehr Regeln. Programmierer verstehen zwar die technischen Formalien der DSFinV-K dafür dann die steuerlichen Grundlagen nicht, Steuerfachleute tun sich schwer mit den technischen Regeln.
Die tägliche Grundaufzeichnungen der Erlöse und Ausgaben erfolgt in der Regel per Kasse beim Händler selbst und wegen der Kosten ohne die laufende Prüfung durch die Steuerberatung. Leider gilt auch hier die Regel, Unwissenheit schützt nicht vor Folgen und Strafen.
Werden die Vorschriften bei der Kasse nicht eingehalten, kann die Finanzverwaltung die Ergebnisse der Buchhaltung verwerfen.
Verantwortlich ist immer, der Steuerpflichtige selbst. Selbst bei unbewussten Fehlern durch Dritte also auch durch den Kassenhersteller können in der Folge hohe Steuernachzahlungen an das Finanzamt entstehen.
Viele wichtige Infos finden Sie hier: Link zu den offiziellen FAQ des BMF
Alternativ suchen Sie im Netz mit den Stichworten: "BMF Kassengesetze"
Einzige Ausnahme ist die offene Ladenkasse.
Das heißt alles per Hand - Kassenbon/Rechnung - laufende Aufzeichnungen handschriftlich ohne Hilfe des PC. Heute im Facheinzelhandel kaum noch denk- und machbar.
Und hat eine Warenwirtschaft eine Barkassenfunktion ist es nach Ansicht von Fachleuten egal ob diese genutzt wird oder nicht, die Kassengesetze (DSFinV-K, TSE usw.) sind dann zu erfülllen
Folgend unsererseits einige verkürzte Hinweise die jeder Betrieb mit Bareinnahmen kennen sollte, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Sonstiges Zahlreiche weitere Pflichten sind teilweise gesetzlich geregelt oder fallen auch unter die Rubrik ordentliche Kassenführung. In unserm Supportbereich bei velodata.de geben wir weitere Informationen zu Themen wie Kasse prüfen und zählen, Behandlung von Kassendifferenzen, Datenausgabe für die Kassennachschau, Vorschläge zur Anwenderdokumentation usw.
Online oder Offline für TSE oder gar DSFinV-K ?
VELODATA hat sich für ein InHause-Lösung von DSFinV-K und TSE entschieden. Die Speicherpflichten gemäß DSFinV-K betreffen jeden einzelnen Artikel vom ersten Zugriff bis zum Abschluss. Es gibt im Fahrradhandel zahlreiche Vorgänge (gebrauchte Artikel, durchlaufende Posten, Teilzahlungen bei Verkaufsbelegen usw.) die bei normalen Kassen nicht vorkommen. Einige Dienstleister können und wollen nur Standard. Wir konnten bisher keinen externen Anbieter finden, der alle speziellen Fragen voll ständig beantworten konnte oder wollte.
Die Kosten für eine Online-TSE können die Kosten der eigentlichen Warenwirtschafts- oder Kassensoftwarelösung überschreiten. Bei allen uns bisher bekannten Cloud-Lösungen muss vom Kunden ein separater Vertrag direkt mit einem Dienstleister abgeschlossen werden. Die anfallenden Kosten werden dann vom Dienstleister im Kleingedruckten bestimmt. Bei einigen Angeboten wird dabei zwischen Signatur per TSE und der Datenspeicherung gemäß DSFinV-K (teilweise POS-Archiv genannt) unterschieden.
Steuerberaterinnen und Steuerberater setzen oft das Wissen zur Kassenführung bei Mandaten voraus. Es gibt auch für VELODATA keine rechtliche Pflicht zur Information aber wir fühlen uns gegenüber unseren Kunden moralisch zur Aufklärung verpflichtet
Langjährige Praxiserfahrung:
Bereits Anfang 2016 als der Referentenentwurf zum Kassengesetz bekannt wurde, sah Dieter Koll (VELODATA) aus langjähriger Erfahrung in Buchhaltung bis zur Bilanzierung und zahlreichen Betriebsprüfungen als selbständiger Einzelhändler sofort die Problematik für Kunden und Programmierung. Über Kontakte zu Politikern konnte er sich direkt in Berlin im Bundesfinanzministerium zu Hintergründen und Planung informieren. Das Engagement mit zahlreichen Reisen nach Berlin und das Fachwissen mündete dann in der offiziellen Beteiligung der VELODATA GmbH beim Bundesministerium der Finanzen in Berlin am laufenden Verfahren zur jetzigen Kassengesetzgebung.
Einige extreme Kassenmanipulationen aus Bereich der Gastronomie dienten als Begründung der Verschärfungen. Leider kamen die meisten der Beteiligten beim Ministerium in Berlin aus Großbetrieben und aus den Verbänden mit wenig Verständnis für den kleinen Fachhändler. Die Kassengesetze wurden zu einem schwer zu durchschaubarem Dschungel. Inhaber geführten bargeldintensive Betriebe wurden zum generellen Verdachtsfall erklärt. Während dem Steuerpflichtigen wenig Zeit zur Umsetzung eingeräumt wurde, sind seit 2017 kannte Vorschriften z.B. Meldepflicht der Kasse seitens der Finanzverwaltung für einfachere Prüfungen voraussichtlich erst ab Januar 2025 per Elster halbwegs umgesetzt. Auch beim DFKA (Deutscher Fachverband für Kassen & Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V). ist die VELODATA GmbH seit Jahren aktiv. Daraus resultiert nicht zuletzt auch aus Tischgesprächen bei den Fachtagungen mit den Betriebsprüfern der Bundesländer viel Hintergrund- und Fachwissen,das wir zum Nutzen unserer Kunden anwenden.